Flüchtlinge können während des laufenden Asylverfahrens noch nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden. Stattdessen wird die medizinische Versorgung durch die Kommune, also durch die Stadt Frankenthal, hier durch das Sozialamt organisiert. Welche Leistungen in Anspruch genommen werden können, ist im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt. Danach beschränkt sich die medizinische Versorgung innerhalb der ersten 15 Monate in der Regel auf die "erforderliche" ärztliche Versorgung. Das Gesetz lässt hier einen Interpretationsspielraum, in der Regel beschränkt sich die Behandlung aber auf das Nötigste, auf die Behandlung akuter Erkrankungen, Notfälle oder Schmerzen; Schwangere haben allerdings Anspruch auf Leistungen in vollem Umfang.
Im Einzelfall können Schwierigkeiten tatsächlicher Art auftreten, vor allem aber Zeitverzögerungen, weil vor jedem Arztbesuch immer das Sozialamt eingeschaltet werden muss. Falls es Probleme gibt, reden Sie mit Ihrem zuständigen Sozialarbeiter, der Ihnen in aller Regel weiter helfen und abklären kann, was in Ihrem Fall alles schon unternommen wurde. Im äußersten Notfall Können Sie sich auch an die Street Docs in Ludwigshafen wenden, die schnell und unbürokratisch helfen. Die Street Docs finden Sie unter folgendem link: Street Docs - Stichwort: Einrichtungen.
Auch die zahnärztliche Behandlung kann Probleme aufwerfen, eine aufwendigere Zahnbehandlung oder Zahnersatz wird in der Regel nicht gewährt, es sei denn, die Behandlung ist im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar. Es gibt jedoch die Möglichkeit, sich von Studenten höherer Semester der Universitätsklinik Mainz unter ärztlicher Aufsicht behandeln zu lassen. Das ist zwar zeitintensiver, weil ständige Kontrollen durch die verantwortlichen Ärzte vorgenommen werden müssen, aber eben auch deutlich günstiger.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem link:
http://www.geldsparen.de/krankenkasse/guenstige-behandlung-studenten.php